Vorgehen

Vor der Auftragsübergabe steht eine eingehende Besprechung der Ziele und der Vorgehensweise, die in etwa so aussieht:
  1. Prüfung der Forderungen im Einzelnen auf Richtigkeit hinsichtlich gesetzlicher Vorschriften wie Höhe der Forderung, Verzugsvoraussetzungen sowie weitere Schäden (z.B. Zinsen und Mahnkosten).
  2. Prüfung, ob Auftraggeberangaben korrekt sind und eine eventuelle gerichtliche Weiterbearbeitung gewährleistet ist.
  3. Prüfung des Schuldners auf Namen und Wohnort. Klärung, ob gegen den Schuldner ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, eine Eidesstattliche Versicherung (EV) oder gar ein Haftbefehl vorliegt.
  4. Anschließend erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner: Schriftlich, telefonisch und durch persönliche Verhandlungen vor Ort.
  5. Teilzahlungsvereinbarung mit den Schuldnern. Vergleiche werden nur mit Einverständnis unserer Kunden ausgehandelt.
  6. Bei Nichtbezahlen der Forderung wird die Angelegenheit tituliert mittels Mahn- und Vollstreckungsbescheid oder als Klage vor Gericht eingereicht.
  7. Das gerichtliche Verfahren wird durch ortsansässige Rechtsanwälte bearbeitet, die von Staufen-Inkasso e.K. beauftragt werden. Unsere Kunden haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, eigene Anwälte zu wählen.
  8. Es folgen Pfändungsmaßnahmen, wie Lohn-, Konto- oder Sachpfändungen.
Bitte beachten Sie: Trotz aller Anstrengungen und Bemühungen können leider nicht alle Forderungen erfolgreich beigetrieben werden!